Falls Sie aus irgendwelchen Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen ( Krankheit, Arbeitslosigkeit, Terminkollisionen….) Ihren Gastaufnahmevertrag kündigen oder vorzeitig abreisen müssen bzw. verspätet anreisen können, werden wir uns selbstverständlich um Ersatzbelegungen bemühen.
Sollte uns das nicht oder nicht in vollem Umfang gelingen, sind Sie nach dem Gesetz weiterhin zur Zahlung des Übernachtungspreises verpflichtet.
Bis 14 Tage vor der Anreise verzichten wir auf dieses Recht, behalten dafür aber in jedem Fall die Anzahlung von 50€/Wohnung als Aufwandsentschädigung ein. Bei kürzerem Storno, verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise müssen wir dagegen auf 80% der Übernachtungskosten bestehen, soweit wir die Wohnung nicht mehr anderweitig vermieten können.
Sie können sich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung dagegen schützen.
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners der ERGO-Reiseversicherung.
Hinweis: Eine abgeschlossene Stornoversicherung bei unserem Versicherungspartner ERGO kann bei einer Umbuchung ( coronabedingt) einfach "mitgenommen" werden, wenn alte und neue Buchung innerhalb derselben Preisstaffel liegen.
Mit der Storno-Versicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Risiken einer Stornierung oder eines Abbruchs optimal ab.
Die StornoPlus-Versicherung sichert Sie komplett ab. Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich den Krankenrücktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Krankenrücktransport nicht!), die Reisegepäck-Versicherung und den Fahhrad-Schutz.